
- Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Kfz-mit zG max. 3.500 Kg max. 8 Personen
- Anhängerregelung: Anhänger mit zG max 750kg.
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombintion max. 3.500 kg beträgt
- Eingeschlossene Klassen: AM, L

Prüfung mit einem Automatik-Auto ablegen … aber ohne Einschränkung Schaltwagen fahren.
- Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Es müssen mindestens 10 Fahrstunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
- Zusätzlich ist eine Überprüfungsfahrt von 15 Minuten in einem Schaltfahrzeug erforderlich.
- Die restliche Ausbildung kann in einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden.
- Die praktische Fahrprüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt.
- Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Der Führerschein für Automatikfahrzeuge
- Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Kfz – mit zG max. 3.500 Kg max. 8 Personen
- Anhängerregelung: Anhänger mit zG max 750 kg, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombintion max. 3.500 kg beträgt
- Eingeschlossene Klassen: AM, L

- Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Anhänger bis maximal 3.500 kg
- Vorbesitz Führerscheinklasse B

Erweiterung der Klasse B:
Keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Zugfahrzeug + Anhänger: Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen mit:
- Zugfahrzeug der Klasse B
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Gesamtmasse:
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.
Keine Prüfung erforderlich:
- Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung nötig.
Schulung erforderlich:
Teilnahme an einer besonderen Fahrerschulung in der Fahrschule (mind. 7 Stunden):
- 2,5 Stunden Theorie
- 3,5 Stunden Übung auf einem Übungsplatz
- 1 Stunde Fahren im Straßenverkehr
Mindesalter:
- 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“)
Anwendungsbereich:
- Vor allem für Urlauber mit Wohnwagen oder Freizeittransporte mit größeren Anhängern geeignet.

Motorrad fahren, mit dem Autoführerschein …
Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis max 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- Teilnahme an 4 Stunden Theorieunterricht
- mindestens 5 Doppelstunden Praxisunterricht
Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.

- Mindestalter: 16 Jahre
- Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung. Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,1 kW/kg
- auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Eingeschlossene Klasse: AM
Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.

- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder bis max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 75 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.
Aufstiegsregelung gemäß § 15 FeV von A1 –> A2
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1
Was ist nötig?
- keine Theorieprüfung
- Keine Pflichtfahrstunden
- Nur praktische Prüfung
Hinweis:
Der Fahrlehrer muss dich für die Prüfung „aufstiegsreif“ erklären (es findet in der Regel ein Vorgespräch und ein paar Übungsfahrten statt)
Es ist keine komplette Fahrschulausbildung nötig – nur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

- Direkteinstieg ab 24 Jahre
- Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit <leistung über 15 KW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) der bbh über 45 km/h <leistung über 15 KW
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.
Aufstiegsregelung gemäß § 15 FeV von A2 –> A
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 20 Jahre
- Vorbesitz: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2
Was ist nötig?
- Keine Theorieprüfung
- Keine Pflichtfahrstunden
- Nur praktische Prüfung
Hinweis:
Auch hier muss der Fahrlehrer bestätigen, dass du „bereit“ für die Prüfung bist.

- Mindestalter: 15 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit : bbH max 45 km/h Hubraum max ccm 50 bei Verbrennungsmotor. Leistung max. 4KW bei Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max 45 km/h Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 KW bei Diesel-/Elektromotor
- Vierrädrige Leicht-KFZ mit bbH 45 km/h und Hubraum max. 50 ccm Leistung max 4 kW bei Diesel/Elektromotor. Leermasse max. 350 kg
Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.