Fahrerlaubnisklassen

  • Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Kfz-mit zG max. 3.500 Kg max. 8 Personen
  • Anhängerregelung: Anhänger mit zG max 750kg.
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombintion max. 3.500 kg beträgt
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Prüfung mit einem Automatik-Auto ablegen …  aber ohne Einschränkung Schaltwagen fahren.

  • Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Es müssen mindestens 10 Fahrstunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
  • Zusätzlich ist eine Überprüfungsfahrt von 15 Minuten in einem Schaltfahrzeug erforderlich.
  • Die restliche Ausbildung kann in einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden.
  • Die praktische Fahrprüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt.
  • Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Der Führerschein für Automatikfahrzeuge

  • Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Kfz – mit zG max. 3.500 Kg max. 8 Personen
  • Anhängerregelung: Anhänger mit zG max 750 kg, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombintion max. 3.500 kg beträgt
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

  • Mindestalter: 18 Jahre und 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Anhänger bis maximal 3.500 kg
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B

Erweiterung der Klasse B:
Keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.

Zugfahrzeug + Anhänger: Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen mit:

  • Zugfahrzeug der Klasse B
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Gesamtmasse:

  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.

Keine Prüfung erforderlich:

  • Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung nötig.

Schulung erforderlich:
Teilnahme an einer besonderen Fahrerschulung in der Fahrschule (mind. 7 Stunden):

  • 2,5 Stunden Theorie
  • 3,5 Stunden Übung auf einem Übungsplatz
  • 1 Stunde Fahren im Straßenverkehr

Mindesalter:

  • 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“)

Anwendungsbereich:

  • Vor allem für Urlauber mit Wohnwagen oder Freizeittransporte mit größeren Anhängern geeignet.

Motorrad fahren, mit dem Autoführerschein …
Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis max 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • Teilnahme an 4 Stunden Theorieunterricht
  • mindestens 5 Doppelstunden Praxisunterricht

Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.


  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung. Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,1 kW/kg
  • auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.


  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder bis max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 75 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.

Aufstiegsregelung gemäß § 15 FeV von A1 –> A2

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1

Was ist nötig?

  • keine Theorieprüfung
  • Keine Pflichtfahrstunden
  • Nur praktische Prüfung

Hinweis:

Der Fahrlehrer muss dich für die Prüfung „aufstiegsreif“ erklären (es findet in der Regel ein Vorgespräch und ein paar Übungsfahrten statt)

Es ist keine komplette Fahrschulausbildung nötig – nur Vorbereitung auf die praktische Prüfung


  • Direkteinstieg ab 24 Jahre
  • Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit <leistung über 15 KW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) der bbh über 45 km/h <leistung über 15 KW
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.

Aufstiegsregelung gemäß § 15 FeV von A2 –> A

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Vorbesitz: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2

Was ist nötig?

  • Keine Theorieprüfung
  • Keine Pflichtfahrstunden
  • Nur praktische Prüfung

Hinweis:

Auch hier muss der Fahrlehrer bestätigen, dass du „bereit“ für die Prüfung bist.


  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit : bbH max 45 km/h Hubraum max ccm 50 bei Verbrennungsmotor. Leistung max. 4KW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max 45 km/h Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 KW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-KFZ mit bbH 45 km/h und Hubraum max. 50 ccm Leistung max 4 kW bei Diesel/Elektromotor. Leermasse max. 350 kg

Wichtig: Bei einer Körpergröße unter 170 cm bitten wir Sie, vorab mit der Fahrschule einen Termin für eine Sitzprobe zu vereinbaren.


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